Johann-Heinrich Wiechers
Klein Eilstorf 6
29664 Walsrode
Kontakt:
Tel. 05166 / 230
Fax 05166 / 930 069
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Dierck-Hinrich Wiechers
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AGB
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären,
wenn Sie Ihren Urlaub bei uns verbringen.
Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und
verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) entsprechen:
1.Wird ein Zimmer/ Appartement/ Ferienwohnung, -haus bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist
ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des
Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.
a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer/ App./Ferienwohnung, -haus entsprechend der
Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des
Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus zu bezahlen.
3. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich
verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund
der Verhinderung ankommt.
Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der
gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der
Schadenersatz bei
Übernachtung (mit oder ohne Frühstück)
80%
Übernachtung (Halbpension)
70%
Übernachtung (Vollpension)
60%
des vertraglich vereinbarten Preises.
Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus anderweitig
vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten
Einnahmen für diesen Zeitraum.
5. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein
gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
6. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des
Zimmers/App./Ferienwohnung, -hauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes
zu erbringen sind.
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Aktualisiert am 30.10.2011