Johann-Heinrich Wiechers
  Klein Eilstorf 6
  29664 Walsrode
  Kontakt:
  Tel. 05166 / 230
  Fax 05166 / 930 069
  e-mail: ferienhof.wiechers@web.de
  www.ferienhof-wiechers.de
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  Dierck-Hinrich Wiechers
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  AGB
  Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, 
  wenn Sie Ihren Urlaub bei uns verbringen.
  Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und 
  verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) entsprechen:
  1.Wird ein Zimmer/ Appartement/ Ferienwohnung, -haus bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist  
     ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des 
     Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.
         a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer/ App./Ferienwohnung, -haus entsprechend der 
             Bestellung bereitzuhalten.
         b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des 
             Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus zu bezahlen.
  3. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich 
      verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund 
      der Verhinderung ankommt.
      Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der 
      gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der 
      Schadenersatz bei
             Übernachtung (mit oder ohne Frühstück)          
  80%
             Übernachtung (Halbpension)                              
  70%
             Übernachtung (Vollpension)                                
  60%
      des vertraglich vereinbarten Preises.
      Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den 
      Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  4. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus anderweitig 
      vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten 
      Einnahmen für diesen Zeitraum.
  5. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein 
      gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  6. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des 
      Zimmers/App./Ferienwohnung, -hauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes 
      zu erbringen sind.
 
 
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  Aktualisiert am 30.10.2011